Opferfürsorgegesetz
1946 wurde das Opferfürsorgegesetz (OFG) beschlossen, um den politisch Verfolgten des NS-Regimes Versorgungsleistungen zu gewährleisten. Die ehemals »zwangsweise Ausgesiedelten« wurden nicht als Opfer anerkannt. Erst nach zahlreichen Novellen des Opferfürsorgegesetzes wurden auch sie als Opfer anerkannt und mit einer Einmalzahlung »entschädigt«. Endlich wurde ihre Internierung von den Behörden auch als »Freiheitsentzug« gewertet und sie waren in der Folge berechtigt, einen Opferausweis mit entsprechenden Vergünstigungen zu tragen.
Es sollte allerding noch bis zum Jahre 1988 dauern, dass ihnen auch ein Rentenanspruch zuerkannt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch schon viele Anspruchsberechtigte verstorben.