Speisesaal APV-Altötting

Neue »Aussiedlungen«

Nach der sogenannten »K-Aktion«, bei der innerhalb von zwei Tagen 227 Familien von ihren Wohnstätten abgeholt und interniert wurden, gab es Gerüchte, dass weitere Aktionen folgen sollten. Verunsicherung und Verzweiflung machte sich unter der Bevölkerung breit. In dieser Phase kamen erste Partisanengruppen in das südliche Kärnten. Sie fanden relativ rasch Unterstützung und der bewaffnete Widerstand konnte auch in Kärnten Fuß fassen. 1944 wurde das südliche Kärnten zum Bandenkampfgebiet erklärt. In der Folge setzten neuerliche »Aussiedlungen« ein. Diese erfolgten allerdings nicht als kollektive Maßnahme sondern wurden von Fall zu Fall individuell abgewickelt. Es traf nun Familien, die im Verdacht standen, Partisanen unterstützt zu haben, aber auch Familien, die Angehörige hatten, die von den Behörden bereits verfolgt wurden, die hingerichtet wurden, in Konzentrationslagern ihr Leben lassen mussten,  als Partisanen gefallen waren oder den Wehrdienst verweigert hatten. Diese Familien kamen in andere Lager. Es waren Lager, in welchen »Ausgesiedelte« aus dem besetzten Oberkrain untergebracht wurden. Die Kärntner wurden vor allem in den Lagern Rettenbach und Altötting interniert. Einige Familien konnten nicht mehr in diese Lager transferiert werden und verblieben bis zum Kriegsende in Sammellagern in Villach oder Klagenfurt. Bislang sind 20 Familien bekannt, die von dieser zweiten Form der zwangsweisen Aussiedlung betroffen waren. Darunter aber auch Familien, die nicht der slowenischen Minderheit angehörten aber auf Grund ihrer Unterstützung des bewaffneten Widerstands wie jene verfolgt wurden.